Richtlinien zur Durchführung von ECL-Prüfungen bei Prüfungskandidaten mit spezifischem Bedarf

  • Um die Chancengleichheit zu gewährleisten, sorgt das ECL-Prüfungszentrum für entsprechende Prüfungsdurchführungsbedingungen bei Prüfungskandidaten mit spezifischem Bedarf. Jeder Prüfungsort hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Prüfungskandidaten mit spezifischem Bedarf an den Prüfungen teilnehmen können. In diesem Sinne haben die Prüfungsorte darauf zu achten, dass sie solche Prüfungsräume wählen, von denen mindestens ein Prüfungsraum barrierefrei ist. Die Prüfungskandidaten mit spezifischem Bedarf, die diesen Status durch ein ärztliches Attest belegen, haben einen Anspruch auf individuelle Lösungsmöglichkeiten zur Prüfungsdurchführung.
  • Das Antragsformular zur Sicherung individueller Prüfungsdurchführung steht den Prüfungskandidaten an den Prüfungsorten, im ECL-Prüfungszentrum und auch elektronisch zur Verfügung.
  • Die Prüfungskandidaten mit spezifischem Bedarf bzw. mit Lernbehinderung haben ihren Antrag zur Sicherung einer individuellen Prüfungsdurchführung an den jeweiligen Prüfungsort einzureichen. Im Antrag kann der Prüfungskandidat angeben, welche Hilfe er in der Prüfung benötigt bzw. kann er seinen Anspruch auf Verwendung eines Laptops formulieren. Einem Antrag zur Sicherung einer individuellen Prüfungsdurchführung ist in jedem Fall ein ärztliches Attest beizulegen. Der Prüfungsort leitet diesen Antrag an das ECL Prüfungszentrum weiter.
  • Mit einem nachträglich eingereichten ärztlichen Attest kann eine individuelle Prüfungsdurchführung nicht gesichert werden. In diesem Fall kann der Prüfungskandidat seine Prüfung ohne Gebühr auf den nächsten Prüfungstermin verschieben.
  • Über die Sicherung einer individuellen Prüfungsdurchführung anhand eines ärztlichen Attests entscheidet der Referent zur Chancengleichheit des ECL-Prüfungszentrums. Seine Entscheidung leitet er bis zum Prüfungseinteilungstermin an den jeweiligen Prüfungsort weiter.
  • Über die eingereichten Anträge trifft das Prüfungszentrum in jedem Einzelfall individuell seine Entscheidung. Bei der Wahl der erforderlichen Maßnahmen zur Prüfungsdurchführung werden die im ärztlichen Attest festgelegten Diagnosen und der individuell formulierte Anspruch des Prüfungskandidaten berücksichtigt.
  • Im Rahmen der Prüfungsdurchführung für Prüfungskandidaten mit spezifischem Bedarf werden je nach Art und Grad des spezifischen Bedarfs folgende Abweichungen von der Standardprüfung gewährleistet:
  • Dyslexie, Dysgraphie: Im schriftlichen Teil der Prüfung erhält der Prüfungskandidat die Testhefte im speziellen Format gedruckt. Die Testhefte werden auf hellgelbem Papier, mit größeren Buchstaben, 1.5 Zeilenabstand, speziellem Buchstabentyp (Dyslexie font), ohne Blocksatzformat zusammengestellt. Die Zeit für die schriftlich zu lösenden Prüfungsaufgaben kann um 30% verlängert werden.
  • Dysgraphie: Aufgrund des ärztlichen Attests kann der Prüfungskandidat seine Aufgaben mit einem Laptop/PC mit integriertem Wörterbuch schreiben.
  • Prüfungskandidaten mit Hörbeeinträchtigung: Die Aufgaben im Prüfungsteil Hörverstehen werden dreimal abgespielt und können mit Kopfhörer gelöst werden oder in einem Sonderraum laut abgespielt werden. Im Prüfungsteil Mündliche Kommunikation kann der Prüfungskandidat allein, ohne Prüfungspartner an der Prüfung teilnehmen.
  • Sehbehinderung: Das Prüfungszentrum stellt die Prüfungsmaterialien in speziellem Format zur Verfügung: im vergrößerten Format (Buchstabengröße wählbar), größerem Zeilenabstand und „Verdana“ Buchstabentyp. Die Zeit für die schriftlich zu lösenden Prüfungsaufgaben kann um 30% verlängert werden.
  • Blinde Prüfungsteilnehmende: Im schriftlichen Teil der Prüfung darf der Prüfungskandidat seinen eigenen Laptop mit Vorleseprogramm benutzen. Im Prüfungsteil Mündliche Kommunikation verzichtet das ECL Prüfungszentrum bei blinden Prüfungskandidaten auf die visuelle Unterstützung. Der Prüfungskandidat formuliert seine Gedanken anhand von mündlich angegebenem Thema.
  • Prüfungskandidaten mit motorischer Beeinträchtigung können einen eigenen Laptop ohne Internetanschluss benutzen. In diesem Fall erhält der Prüfungskandidat die Testaufgaben in elektronischer Form. Die Zeit für die schriftlich zu lösenden Prüfungsaufgaben kann um 30% verlängert werden.
  • Die Prüfungskandidaten mit anderen speziellen Behinderungen werden unter Berücksichtigung der rechtlich vorgeschriebenen Anforderungen in Einzelfällen durch Sondermaßnahmen zur Prüfungsdurchführung unterstützt.
  • Bei der individuellen Prüfungsdurchführung werden keine inhaltlichen Änderungen des Prüfungsmaterials durchgeführt, die Abweichungen betreffen ausschließlich das Format der Prüfungsmaterialien.